Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — SwitchCheck
Vacide Orakci - Königstraße 2, 41236 Mönchengladbach
E-Mail: info@switchcheck.de - Telefon: siehe Impressum
Auftreten unter der Bezeichnung: SwitchCheck
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle von SwitchCheck bereitgestellten Vergleichs-, Vermittlungs- und Unterstützungsleistungen, die über switchcheck.de oder telefonisch angeboten werden.
1.2 SwitchCheck ist grundsätzlich Vermittler/technischer Dienstleister. Verträge über Energie- oder Zusatzleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter zustande.
1.3 Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur bei ausdrücklicher Bestätigung in Textform.
1.4 Keine Rechts-/Steuerberatung: Hinweise zu Tarifen/Prämien sind keine Rechts- oder Steuerberatung; Entscheidungen trifft der Nutzer eigenverantwortlich.
1.5 Botenerklärungen (Standard): Übermittelt SwitchCheck Erklärungen des Nutzers (z. B. Kündigung, Widerruf) an Anbieter, handelt SwitchCheck als Bote. Rechtliche Wirkung tritt erst mit Zugang beim Anbieter ein; SwitchCheck schuldet weder Zugang noch Anerkennung.
1.5a Vertretung/Vollmacht (optional): Soll SwitchCheck im Namen des Nutzers rechtsverbindliche Erklärungen abgeben (z. B. Unterzeichnung/Einreichung von Antrags- oder Wechselunterlagen), bedarf es einer gesonderten, ausdrücklichen Einzelvollmacht in Textform (separate Checkbox + Double-Opt-In). Die Vertretung erfolgt nur, soweit der jeweilige Anbieter Vertreter akzeptiert; lehnt der Anbieter ab, entsteht keine Haftung von SwitchCheck.
1.6 Beweiswert: Systemprotokolle/Logs von SwitchCheck gelten bis zum Gegenbeweis als zutreffend.
2. Leistungsgegenstand / Leistungsumfang
2.1 SwitchCheck stellt Vergleiche, Tarifübersichten, Links/Buttons zu Anbietern und technische Vermittlungsfunktionen bereit. Angaben beruhen auf Informationen Dritter.
2.1a Vergleichsalgorithmus: Der Vergleichsalgorithmus berücksichtigt neben dem Preis auch Faktoren wie regionale Verfügbarkeit, Vertragslaufzeit und Kundenbewertungen. Detaillierte Sortierkriterien sind in der jeweiligen Vergleichsansicht einsehbar.
2.2 Durch Klicks/Anträge gibt ggf. der Nutzer ein Angebot gegenüber dem Anbieter ab; der Vertrag kommt erst mit Annahme durch den Anbieter zustande.
3. Nutzungsvoraussetzungen & Pflichten der Nutzer
3.1 Nutzerangaben müssen richtig, vollständig und aktuell sein; Änderungen (Name, Adresse, Bank-/Kontakt-/Zähler-/MaLo-Daten) sind unverzüglich mitzuteilen.
3.2 SwitchCheck darf geeignete Nachweise (z. B. Ausweis, SEPA-Mandat, Zählerfoto, Vertragskopien) verlangen und Vorgänge bis zur Klärung aussetzen.
3.3 Nutzer stellen die Erreichbarkeit ihrer E-Mail sicher (Spam-Ordner, Postfachgröße).
3.4 Verbindliche Kommunikationswege (Prämienprüfung): Für Fristwahrung und Prüfung sind Nachweise und Erklärungen im Rahmen freiwilliger Prämienaktionen ausschließlich über das Upload-Portal unter switchcheck.de/vergleich/upload-formular/ oder per E-Mail an nachbearbeitung@switchcheck.de einzureichen. Als fristwahrend gelten nur Eingänge, die diesen Kanälen eindeutig zugeordnet werden können. Messenger-Dienste, Telefon und Sprachnachrichten sind mangels Nachvollziehbarkeit keine frist- oder formwahrenden Übermittlungswege. Erklärungen, die den Energieliefervertrag betreffen (z. B. Widerruf), sind gegenüber dem jeweiligen Energieversorger nach dessen Vorgaben abzugeben.
3.5 Externe Supportkanäle: WhatsApp-/Messenger-Support kann durch externe Dienstleister erfolgen und dient ausschließlich der Servicekommunikation. Auskünfte hieraus sind unverbindlich und ändern den Vertrag nicht. Änderungen, Zusagen oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform und sind nur wirksam, wenn sie per E-Mail von einer offiziellen Absenderadresse der Domain switchcheck.de bestätigt werden.
4. Vermittlung, Drittsysteme & Verfügbarkeit
4.1 SwitchCheck übermittelt vom Nutzer eingegebene oder freigegebene Daten an Anbieter. Die Leistungs-/Lieferpflicht trifft ausschließlich den Anbieter.
4.2 SwitchCheck kann Anbieter/Tarife ausblenden; keine Gewähr für Richtigkeit/Erreichbarkeit externer Inhalte.
5. Preise, Konditionen & Provisionen
5.1 Preis-/Konditionsangaben stammen von Anbietern; maßgeblich sind deren Vertragsunterlagen.
5.2 Bei erfolgreicher Vermittlung erhält SwitchCheck üblicherweise eine Vergütung/Provision vom Anbieter.
5.2a Transparenz Vergleich: SwitchCheck berücksichtigt im Vergleich nur Energieversorger, mit denen eine Kooperation/Vergütungsvereinbarung besteht. Es handelt sich daher nicht um einen vollständigen Marktüberblick. Die Reihenfolge der Tarife richtet sich nach vom Nutzer gewählten Filtern vorrangig nach erwartetem Jahrespreis. Eine etwaige Provision hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Darstellung und Reihenfolge. Einzelne Angebote können als "Anzeige" oder "gesponsert" hervorgehoben sein. Für diese Platzierungen erhält SwitchCheck eine besondere Vergütung. Die Kennzeichnung erfolgt direkt beim jeweiligen Angebot.
5.3 Offensichtliche Fehler (Tipp-/Rechen-/Importfehler) dürfen nach Kenntnis korrigiert/angefochten werden.
5.4 Kein Anspruch auf Annahme durch den Anbieter (z. B. Bonität, Lieferstelle, interne Kriterien).
6. Prämien, Bonusprogramme & Voraussetzungen
6.1 Freiwilligkeit & Anspruchsgrundlage
Von SwitchCheck beworbene Prämienaktionen sind freiwillige Zusatzleistungen und kein Bestandteil des Energieliefervertrags. SwitchCheck ist berechtigt, zukünftige Prämienaktionen jederzeit zu ändern, zu ersetzen, auszusetzen oder zu beenden. Für bereits beworbene Aktionen gilt: Ein Anspruch auf die jeweils ausgelobte Prämie entsteht nur, wenn sämtliche in diesem Abschnitt 6 geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird SwitchCheck die Prämie nach Maßgabe dieser Bedingungen gewähren.
6.2 Trennung von Energiebelieferung und Prämienprüfung
Die Energiebelieferung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des jeweiligen Energieversorgers und unabhängig von einer etwaigen Prämienaktion. Die Prüfung von Prämienvoraussetzungen erfolgt gesondert.
6.3 Auswahl des Energieversorgers
Die im Vergleich dargestellten Energieversorger und Tarife werden anhand objektiver Kriterien (z. B. regionale Verfügbarkeit, Preis, Vertragsbedingungen, Risikofaktoren) ausgewählt. Der Nutzer kann innerhalb der angezeigten Auswahl einen Tarif wählen. Ein Anspruch auf Aufnahme oder Vermittlung eines bestimmten, nicht dargestellten Energieversorgers besteht nicht.
6.4 Keine Doppelförderung
Erhält der Nutzer vom Energieversorger einen gesonderten Bonus/Zuschuss (z. B. Wechsel- oder Geldbonus), kann ein zusätzlicher SwitchCheck-Prämienanspruch ausgeschlossen sein, soweit dies in der jeweiligen Aktionsbeschreibung ausdrücklich geregelt ist. Eine Kombination von mehreren Boni wird dort klar angegeben.
6.5 Teilnahmevoraussetzungen (Eigenbeibringung)
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Prämienaktion ist die vollständige und korrekte Übermittlung der in der Aktionsbeschreibung genannten Nachweise, insbesondere soweit angefordert: MaLo-ID, Zählernummer (ggf. mit Zählerfoto), Daten zur Entnahmestelle, Angaben zum bisherigen Anbieter (einschließlich Kundennummer), Vertragsunterlagen und weitere für die Prüfung erforderliche Angaben. SwitchCheck kann in begründeten Fällen zusätzliche Nachweise anfordern, soweit dies zur Prüfung des Prämienanspruchs erforderlich und dem Nutzer zumutbar ist.
6.6 Upload & Kommunikationswege
Nachweise sind ausschließlich über das Upload-Portal unter switchcheck.de/vergleich/upload-formular/ oder per E-Mail an nachbearbeitung@switchcheck.de einzureichen. Eine Bearbeitung über andere Kanäle (insbesondere Messenger/Telefon/Sprachnachricht) ist nicht geschuldet und wahrt keine Fristen.
6.7 Frist & Nachbesserung
Alle erforderlichen Nachweise müssen vollständig spätestens 14 Kalendertage vor dem vorgesehenen Belieferungsstart bei SwitchCheck eingehen. Sind Nachweise unvollständig oder unklar, informiert SwitchCheck den Nutzer innerhalb angemessener Frist und kann eine Nachbesserung verlangen. Erfolgt die Nachbesserung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, kann der Prämienanspruch entfallen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben unberührt.
6.8 Anspruchsentstehung & Bereitstellungszeitraum
Ein Prämienanspruch entsteht nur, wenn (i) der Energieliefervertrag wirksam zustande gekommen ist und die Belieferung begonnen hat, (ii) die in Abschnitt 6 genannten Nachweise fristgerecht und vollständig gemäß Abschnitt 6.7 vorliegen, und (iii) mindestens 3 Abschlagszahlungen erfolgreich geleistet wurden. Scheitert der Energieliefervertrag aus Gründen, die der Nutzer nicht zu vertreten hat (z. B. Ablehnung des Lieferanten ohne Bonitätsgrund, Lieferstopp des Versorgers), lässt dies bereits entstandene Prämienansprüche unberührt; im Zweifel wird SwitchCheck eine interessengerechte Lösung anbieten (z. B. Gutschein). SwitchCheck ist berechtigt, die Ausgabe/Versendung der Prämie innerhalb von bis zu 2 Monaten nach Eintritt der vorstehenden Voraussetzungen vorzunehmen.
6.9 Verfügbarkeit, Ersatzprämien & keine Modellbindung
Prämien stehen unter dem Vorbehalt von Verfügbarkeit und Logistik. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Farbe oder Ausstattung; Abbildungen sind symbolisch. SwitchCheck kann gleichwertige Ersatzprämien (z. B. Gutschein statt Sachprämie) oder eine zeitversetzte Bereitstellung vornehmen.
6.10 Prüfungen, Ablehnung & Rückforderung
SwitchCheck und/oder der Energieversorger dürfen die vom Nutzer gemachten Angaben und Unterlagen überprüfen. Ein Prämienanspruch entsteht nicht bzw. kann entfallen, wenn:
- der Energieliefervertrag aus Gründen scheitert, die der Nutzer zu vertreten hat (z. B. Zahlungsverzug, schuldhafte Falschangaben),
- wesentliche Voraussetzungen nach Abschnitt 6 dauerhaft nicht erfüllt sind,
- der Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben macht.
Wurden Prämien in solchen Fällen zu Unrecht gewährt, kann SwitchCheck die Herausgabe der Prämie oder angemessenen Wertersatz verlangen. Die Interessen des Nutzers (z. B. Nutzungsvorteile, Zeitablauf) werden dabei angemessen berücksichtigt.
6.11 Eigentum & Gefahrübergang
Bis zur Übergabe bleibt eine Sachprämie Eigentum von SwitchCheck. Bei Rückabwicklung wegen fehlender Voraussetzungen kann SwitchCheck Rückgabe oder Wertersatz verlangen.
6.12 Steuerhinweise
Etwaige steuerliche Pflichten aus dem Erhalt von Prämien liegen beim Empfänger; gesetzliche Meldepflichten können durch SwitchCheck/Energieversorger erfüllt werden.
6.13 Kompakt: Bonusbedingungen
Die PS5-Pro-Option ist innerhalb der Aktion eine priorisierte Bonus-Option. Verbindlich bleibt: Ein Anspruch entsteht nur bei vollständig erfüllten Voraussetzungen nach Abschnitt 6 (insbesondere 6.7 bis 6.10). Es besteht keine Modellbindung; Verfügbarkeit und gleichwertige Ersatzprämie bleiben vorbehalten.
- freiwillige Aktion, kein Bestandteil des Energieliefervertrags
- mindestens 3 erfolgreich gezahlte Abschläge
- vollständige Nachweise fristgerecht
- keine Kombination mit bestimmten Versorger-Boni (je Aktionsbeschreibung)
6.14 Kompakt: Stromwechsel-Ablauf & Zeitplan
- Tarif auswahlen und Antrag stellen
- Prufung und Bestatigung durch den Energieversorger
- Belieferungsstart durch den Energieversorger
- Nachweise fristgerecht einreichen (spatestens 14 Tage vor Belieferungsstart)
- Nach Erfullung aller Voraussetzungen: Pramienprufung und Bereitstellung
6.15 Kompakt: Unterlagen & Nachweise
Je nach Aktion und Einzelfall konnen insbesondere folgende Angaben/Nachweise erforderlich sein: MaLo-ID, Zahlernummer (ggf. Zahlerfoto), Daten zur Entnahmestelle, Angaben zum bisherigen Anbieter (z. B. Kundennummer), Vertragsunterlagen sowie weitere fur die Prufung erforderliche Informationen.
Fristwahrende Einreichung ausschließlich über Upload-Portal oder per E-Mail an nachbearbeitung@switchcheck.de. Messenger/Telefon/Sprachnachricht sind nicht frist- oder formwahrend.
6.16 Kompakt-FAQ: Bonus & Stromwechsel
Kompaktantworten für den Schnellüberblick:
- Wann entsteht ein Anspruch? Nach wirksamem Energieliefervertrag, Belieferungsstart, vollständigen Nachweisen und 3 Abschlägen.
- Bis wann müssen Nachweise vorliegen? Spätestens 14 Tage vor Belieferungsstart.
- Ist ein bestimmtes Modell garantiert? Nein, keine Modellbindung; Verfügbarkeit und Ersatzprämie vorbehalten.
Erweiterte FAQ findest du auf der Startseite unter Häufig gestellte Fragen (FAQs).
7. Widerrufsrecht / Muster-Widerrufsformular
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Fristbeginn: Bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss; bei Waren ab Erhalt der Ware.
Richtiger Empfänger:
- Vertrag mit Energieversorger: Widerruf direkt an den jeweiligen Versorger (Anschrift/Kommunikationsweg laut Vertrags-PDF).
- Vertrag mit SwitchCheck (nur bei separat bestellten, kostenpflichtigen SwitchCheck-Diensten): Widerruf an info@switchcheck.de.
Vorzeitiger Beginn / Wertersatz: Verlangst du, dass SwitchCheck vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer beauftragten Dienstleistung beginnt, schuldest du bei Widerruf Wertersatz für bis dahin erbrachte Leistungen; bei vollständiger Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht erlöschen.
Muster-Widerrufsformular
An [Name/Anschrift/E-Mail des Vertragspartners laut Vertragsunterlagen einfügen] Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag: Produkt/Dienstleistung: ____________________________ Bestellt am / erhalten am: ________________________ Name: _____________________________________________ Anschrift: ________________________________________ E-Mail: ___________________________________________ Datum: ____________________ Unterschrift (nur Papier): ____________________ (*) Unzutreffendes streichen
Hinweis: Zur Dokumentation kannst du den Widerruf in Kopie an SwitchCheck senden; rechtliche Wirkung entfaltet er erst beim jeweiligen Vertragspartner.
8. Gewährleistung & Haftung
8.1 SwitchCheck erbringt Vermittlungsleistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Für Angaben Dritter haftet SwitchCheck nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, typische Schäden begrenzt.
8.3 Unberührt bleiben Haftung für Leben, Körper, Gesundheit sowie zwingende Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz).
8.4 Für Verfügbarkeit/Rechtmäßigkeit externer Systeme (Portale der Anbieter, Ident/Payment, Tag-Manager) übernimmt SwitchCheck keine Haftung.
8.5 Höhere Gewalt/außergewöhnliche Ereignisse verlängern Fristen um die Dauer der Störung plus angemessene Anlaufzeit.
9. Nutzerinhalte, Bewertungen & Moderation
9.1 Nutzer können Bewertungen/Kommentare abgeben; SwitchCheck darf Inhalte bei Rechtsverstößen entfernen.
9.2 Meldungen werden bearbeitet; ein internes Beschwerdeverfahren wird angeboten. Bewertungen werden grundsätzlich nicht vorab geprüft. Bei einer konkreten Beanstandung (z. B. Bestreiten eines Kundenkontakts) prüft SwitchCheck den Vorgang und fordert den Bewertenden zur Stellungnahme auf. Erfolgt keine ausreichende Reaktion oder bestätigt sich ein Verstoß, wird die Bewertung gelöscht oder angepasst.
10. Datenschutz & Datenverarbeitung
10.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten: /datenschutz.
10.2 Zur Vermittlung erforderliche Daten werden an Anbieter übermittelt (Rechtsgrundlagen insb. Einwilligung/Vertragserfüllung).
11. Urheberrecht & Nutzungsbeschränkungen
11.1 Inhalte sind urheberrechtlich geschützt; kommerzielle Nutzung bedarf Zustimmung.
11.2 Automatisiertes Scraping ist untersagt.
12. Streitbeilegung / OS-Plattform
12.1 EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR): ec.europa.eu/consumers/odr/.
12.2 SwitchCheck nimmt an Streitbeilegungsverfahren teil, sofern gesetzlich vorgeschrieben; zuständige Stellen werden auf Anfrage benannt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften des Wohnsitzstaates, soweit zwingend.
13.2 Gerichtsstand: Soweit zulässig und der Nutzer Kaufmann ist, ist der Sitz von SwitchCheck vereinbart; Verbraucher nutzen die gesetzlichen Gerichtsstände.
13.3 Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Regelungen lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
13.4 Aufrechnung/Zurückbehaltung: Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis.
13.5 Abtretung: Zahlungsansprüche von Verbrauchern sind frei abtretbar. Für nicht in Geld gerichtete Ansprüche kann SwitchCheck die Zustimmung aus sachlichem Grund verweigern.
13.6 Vertragsübernahme: SwitchCheck darf Rechte/Pflichten auf verbundene Unternehmen übertragen, sofern berechtigte Nutzerinteressen nicht beeinträchtigt werden.
13.7 Änderung dieser AGB
SwitchCheck ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit (a) dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, hochstrichterlichen Rechtsprechung oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist, (b) technische Entwicklungen oder neue Funktionen der von SwitchCheck angebotenen Dienste eine Anpassung notwendig machen, oder (c) Lücken dieser AGB geschlossen werden müssen, die erst nach Vertragsschluss evident werden und das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Nutzers verschieben. Änderungen, die wesentliche Vertragsinhalte betreffen (insbesondere Art und Umfang der von SwitchCheck geschuldeten Hauptleistung oder Entgelte für etwaige gesondert vergütete Dienste), bedürfen der Zustimmung des Nutzers. Über beabsichtigte Änderungen informiert SwitchCheck den Nutzer rechtzeitig in Textform (z. B. per E-Mail) vor ihrem geplanten Inkrafttreten. Dem Nutzer bleibt es unbenommen, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs kann SwitchCheck einen bestehenden Dauerschuldvertrag, für den die Änderungen vorgesehen sind, unter Einhaltung einer angemessenen Frist ordentlich kündigen, sofern kein gesetzlicher Kontrahierungszwang besteht. Änderungen gelten nur für künftige Verträge/Bestellungen.