Bonus-/Prämienaktionen sind
freiwillig und stehen unter
Verfügbarkeit. Verbindlich sind ausschließlich die vom
Energieversorger mitgeteilten Bedingungen (insb. Vertrags-/Tarif-PDF). Ein Anspruch besteht nur bei
vollständiger Eigenbeibringung aller geforderten Nachweise und wirksamer Vertragsdurchführung;
abweichende Werbeaussagen begründen keinen Anspruch. Volltext:
AGB § 6.